Neben der
Begutachtung Ihrer Fahrzeuge und der Erstellung der geforderten
Gutachten steht die Beratung bei uns im Vordergrund. Scheuen Sie
sich nicht, mit Ihrem Problem einfach bei uns anzuklopfen. Ob Sie
nun ein Unfallgutachten erstellen lassen, eine Bewertung Ihres Fahrzeugs
benötigen oder einfach nur technischen Rat brauchen.
Viele Jahre praktische Erfahrung in der PKW-, LKW- und Motorradreparatur
sowie Baumaschineninstandsetzung und Oldtimerrestaurierung, mit
Zuverlässigkeit und hohem fachlichen und handwerklichen Können,
sind für uns die Grundlagen unserer Tätigkeit. Bei
uns finden Sie kundenfreundlichen Service, von der Anfrage bis zur
detaillierten und transparenten Gutachtenerstellung.
Bei Haftpflichtschäden haben Sie die freie
Wahl des Sachverständigen!
Machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch:
Im
Haftpflichtschadenfall obliegt es Ihrem Willen ( entgegen der Aussage einiger
Versicherer ) einen Sachverständigen Ihrer Wahl zur Bestimmung der Schadenhöhe
und Beweissicherung hinzuzuziehen
Tipp: Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen
Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von
Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Das gilt selbst dann, wenn die
Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen
bestellt hat oder schickt. Die Kosten für das Sachverständigen-Gutachten sind
durch die Versicherung erstattungspflichtig, wenn es sich nicht um einen
Bagatellschaden handelt.
Tipp: Die Beweissicherung über die
Schadenhöhe gewährleistet auch, dass der Unfallschaden vollständig erkannt und
ggf. beseitigt werden kann. Halten Sie die Abwicklung des Unfallschadens stets
in Ihren Händen, auch wenn Ihnen, insbesondere von der Haftpflichtversicherung
des Unfallgegners, die gesamte Abwicklung des Schadens angeboten wird. Lassen
Sie es nicht zu, dass ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger durch so genanntes
Schadensmanagement ausgeschaltet wird. Sie haben das Recht, Ihr Fahrzeug in
einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren zu
lassen
Tipp: Die Höhe eines eventuellen
Wertminderungsanspruches kann in der Regel erst durch ein Gutachten belegt
werden. Ohne unabhängigen
Kfz-Sachverständigen verzichten Autofahrer häufig auf Wertminderung bis zu
mehreren tausend EUR. Dem Geschädigten steht es frei, sich die Reparaturkosten
vom Unfallgegner auf Basis eines von Ihm vorgelegten Schadengutachtens
erstatten zu lassen (fiktive Abrechnung). Selbst wenn der Geschädigte eine
Reparatur in einer Fachwerkstatt ausführt, ist er nicht verpflichtet, zur
Abrechnung des Unfallschadens die Reparaturkostenabrechnung vorzulegen (siehe
Urteil des Bundesgerichtshofes vom 06.04.1993, AZ:VI ZR 181/92).
Tipp: Nutzen Sie die Ihnen zustehenden Rechte in Ihrem
eigenen Interesse und im Interesse Ihres Portmonees und achten Sie nicht nur
auf eine schnelle, sondern auch auf eine vollständige Schadensregulierung.
Schalten Sie bei einem Unfall zur Schadensabwicklung einen Rechtsanwalt ihres
Vertrauens ein, auch diese Kosten sind Erstattungsfähig Testen Sie uns!
Wir sind für Sie da.
Georg
Sewe
Kfz-Meister
u. Betriebswirt des Handwerks
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